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Kostenübernahme


Gesetzliche Krankenversicherung


Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen dafür Ihre Krankenversicherungskarte. Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) muss einen Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen gestellt werden. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

 

 

Private Krankenversicherung


Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie und Ihre Versicherung vertraglich vereinbart haben. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

 

Beihilfe


Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

 

Selbstzahler


Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.

 

 

Berufsgenossenschaften/Unfallkassen


Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung nach Arbeits- bzw. Wegeunfällen werden von den Berufsgenossenschaften sowie den Unfallkassen getragen. Die Übernahme der Kosten muss entsprechend dort beantragt werden.